Neu in der „Wundertüte“
Tablarmiete für die Kreativsten!
Sind Sie handwerklich begabt…?
stellen Sie kreative hochwertige Produkte her in Handarbeit…?
….dann sind Sie hier richtig!
Werden Sie Mieter eines Verkaufs Tablar in der Kinder – und Spielzeugbörse „Wundertüte“
Die aktuellen Miettablare.... :-)
Brigitte Hess
www.laperlavera.ch
"Evi s Favorites"
www.evisfavorites.ch
Sandra Wernli
Facebook "Sandra s kreativi Site"
Caroline Christen
www.naehihaexli.ch
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Vertrag Tablarvermietung
Kinder – und Spielzeugbörse „Wundertüte“
Vertrag zwischen:
Kinder – und Spielzeugbörse „Wundertüte“, Bodenackerstrasse 69,
4657 Dulliken
und:
Name/Vorname: ___________________________________________________
Strasse: ___________________________________________________
PLZ/ Wohnort: ___________________________________________________
Handy/ Email: ___________________________________________________
Bankverbindung/TWINT: ___________________________________________________
Tablar Nummer: ___________________________________________________
Mietdauer: ___________________________________________________
Ausgestellte Produkte: ___________________________________________________
- Der Tablar Mietpreis pro Monat beträgt 18.-, die mindest Mietdauer ist ein halbes Jahr und läuft danach automatisch aus. Es muss keine Kündigung vorgenommen werden. Der Betrag von 108.- ( 6 Monate à 18.-) wird im Voraus direkt in der Kinderbörse bezahlt. Der Preis beinhaltet den Verkaufsaufwand, Reinigung, Verwaltung und Werbung auf FB und der Homepage www.boersewundertuete.ch. Das Produkt muss auf den Massen 90cm Breite 30cmTiefe 45cm Höhe ausstellbar sein.
- Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb 7 Arbeitstagen nach Ende der Mietzeit, die Produkte ab zu holen oder die Tablar Miete vertraglich neu zu verlängern. Ab dem 8.Tag wird 18.- für den Folgemonat verrechnet.
- Das Produkt muss ein hochwertiges in Handarbeit entstandenes Produkt sein, keine Serienartikel, keine Lebensmittel.
- Warenträger und eine saubere Preisbeschriftung ist Sache des Mieters. Personalisierte Werbung ist auf dem Tablar ein Muss.
- Die Kinderbörse entscheidet welche Produkte angenommen werden (Chancengleichheit für alle Kreativen Interessenten)
- Es wird bei Mietbeginn vom Mieter eine Inventur Liste abgegeben, diese wird fortwährend durch beide Parteien ergänzt. Produkte können jederzeit aufgefüllt, ersetzt oder entfernt werden. Falls Ware nachgeliefert werden sollte, wird die Kinderbörse mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
- Gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Schäden durch Dritte übernimmt die Kinderbörse keine Haftung.
- Die Kinderbörse übernimmt keine Verkaufsgarantie.
- Die Abrechnung erfolgt jederzeit direkt im Laden oder via Bank/TWINT, spätestens jedoch zu Ende der Mietzeit.
- Abrechnung der erzielten Umsätze, Sozialversicherungen, AHV etc. ist Sache des Mieters.
- Besteht eine MWST Pflicht seitens Mieter ist dies bekannt zu geben.
Ort, Datum: Unterschrift Mieter:
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Unterschrift Vermieter:
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