Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches…Erwarten Sie keinen Grossverdienst in der Kinder - und Spielzeugbörse"Wundertüte". Es soll Spaß machen, Kinderartikel weiter zu geben und selber auch preisgünstige Artikel zu erwerben! Wir halten unsere Preise möglichst tief, so dass wir dem Sinn und Zweck einer Kinderkleiderbörse gerecht werden! So werden Sie auch eine regelmäßige Umwälzung der Ware in der "Wundertüte" antreffen...
1. Alle Artikel werden als Kommissionsware entgegengenommen und bleiben bis zum Verkauf durch die Börse oder Weitergabe an eine gemeinnützige Organisation, im Eigentum des Kunden.
2. Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Börse abgelehnt. (Diebstahl, Feuer, Wasser, Pandemien, Konkurs, verloren gegangene Etiketten oder sonstige Beschädigungen).
3. Wir nehmen saisonale Kinderkleider von der Gr. 42–176/S/M/L (grosse Grössen müssen Jugendlich sein und in die Börse passen) und alles was Babys und Kinder brauchen, wie Spielwaren, Bücher, Spiele, Videos, DVD, Autositze, Velositze, Maxi Cosi, Kinderwagen, Buggys, Tragehilfen etc.
4. Es werden nur saubere, gut riechende, unbeschädigte und komplette Artikel entgegengenommen. Artikel, welche durch die Börse gereinigt/gewaschen werden müssen, wird ein Unkostenbeitrag kommentarlos von 5 .- bis 10.- direkt dem Kundenkonto belastet oder direkt abgewiesen. Die Auswahl und die Menge der Artikel bestimmt die Börse. Der Verkaufspreis wird durch die Börse festgelegt, Wünsche werden gerne entgegengenommen. Unterwäsche, Socken und Strümpfe werden aus Kapazitätsgründen nicht angeschrieben. Der Erlös bleibt Eigentum der Kinderbörse. Sämtliche Ware welche 1.- nicht übersteigt, geht der Erlös ebenfalls an die Kinderbörse über.
5. Frühlings- und Sommerartikel werden ab Januar angenommen und von Anfang März bis Ende August verkauft. Herbst- und Winterartikel werden ab August angenommen und von Anfang September bis Ende Februar verkauft. Saisonunabhängige Artikel werden das ganze Jahr angenommen. Bei grossen, sperrigen Artikel setzen Sie sich bitte zuerst mit uns telefonisch in Verbindung, ob unsere Ladenfläche Kapazität dafür hat.
6. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde 40% des erzielten Verkaufspreises ausbezahlt; 60% bleiben im Besitz der Börse (Beispiele angeschriebene Kleider Preise: Sweatshirt 2 . 3.-, Pullover 3 – 4.-, Jacken bis max.15.-, Hosen 4 – 6.- etc.) . Pro Warenabgabe wird eine Anschreibgebühr verrechnet (von 1.- bis 6.- je nach Menge) dies wird direkt dem Kunden Konto belastet. Es wird keine Liste über die abgegebene Ware geführt. Sie erhalten im Laden oder per Kontaktformular jederzeit Auskunft über ihren aktuellen Saldo des Kundenkontos. Es liegt am Kunden seinen Saldo ab zu fragen und das Guthaben ab zu holen. Die Kundennummer erhalten Sie beim Ausfüllen der Kundenkarte und akzeptieren der AGBs. Die Auszahlung unter 70.- erfolgt in der Börse und grundsätzlich in Bar. Aus Sicherheitsgründen werden Beträge über 70.- nur per Banküberweisung oder Twint an den Kunden ausbezahlt und nicht direkt in der Börse abgegolten. Der Kundensaldo wird monatlich aktualisiert; Beträge welche innerhalb eines Jahres nicht bezogen werden, verfallen und gehen an die Börse über. Der Kunde hat kein Anrecht auf Nacherstattung. Der Kunde muss einen Schweizer Wohnsitz vorweisen. Es werden keine Auszahlungen auf ausländische Bankkonten getätigt! Preisreduktionen/Anpassungen werden im Ermessen der Kinderbörse vorgenommen. Kundenguthaben abholen und Kundenkonten abschliessen, wird ausschliesslich mündigen Personen ab 18 Jahren gewährt.
7. Nicht verkaufte Ware wird nach einer Sommer/Wintersaison aussortiert. Aussortiert/resp. Eingekistet wird Ende August Sommerware und Ende Januar Winterware. Falls sie ihre nicht verkauften Artikel zurück möchten, melden sie sich schriftlich und drei Wochen vor der Aussortierung/resp.Einkistung, dass beim aussortieren/einkisten ihre Kundennummer berücksichtigt wird. Übergangsware muss vom Kunden in Eigenregie bei einem Börsenbesuch aussortiert werden. Nicht zurückgeholte Ware wird nach 1 Saison, Übergangsware 2 Saison in Entscheidung der Börse "Wundertüte" reduziert, an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben, oder ins Winter oder Sommerlager eingekistet. Bis zur nächsten Sommer / Wintersaison kann, wenn noch vorhanden, die restliche Ware umständehalber nicht vom Besitzer zurückgefordert werden.
8. Bei Kunden, bei welchen 12 Monate keine Bewegung festgestellt wurde erlischt das Kundenkonto, das Guthaben geht an die Börse über.
9. Wir behalten uns vor bestimmte Artikel im Onlineverkauf an zu bieten. Artikel welche in der Börse abgegeben werden dürfen vom Kunden nicht in einem Online Portal gleichzeitig zum Verkauf angepriesen werden.
10. Die Aufsicht der Kinder und Vermeidung von Unfällen innerhalb der Kinderbörse liegt bei der Begleitperson. Jegliche Haftung wird von der Börse abgelehnt! Es ist nicht erlaubt sich mit Fahrzeugen im Laden zu bewegen, für sämtliche Beschädigungen der Ware haftet der Verursacher! Gekaufte Ware kann nicht umgetauscht werden!
11. Es ist verboten, ausserhalb der Öffnungszeiten Ware vor der Börse zu deponieren.
12. Mit der Übergabe der Kommissionsartikel anerkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen!
Die Geschäftsbedingungen können jederzeit von der Börse „Wundertüte“ angepasst oder geändert werden.
Däniken, Januar 2024/MSB
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